Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Scherer, MAH Erbrecht
c) Haftung für sonstige öffentlich-rechtliche Geldverbindlichkeiten des Erblassers.
Siegmann/Scheuing in MAH ErbR | § 23 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Rn. 1-127 | 5. Auflage 2018