Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Scherer, MAH Erbrecht
aa) Der Gläubiger möchte einen Nachlassgegenstand erlangen
Koslowski in MAH ErbR | § 26 Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung Rn. 21 | 6. Auflage 2024