Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Scherer, MAH Erbrecht
bb) Der Gläubiger möchte Sicherungs- oder Pfändungsmaßnahmen an einem einzelnen Nachlassgegenstand vornehmen
Koslowski in MAH ErbR | § 26 Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung Rn. 22-24 | 6. Auflage 2024