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Außensteuergesetz
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Gesetz über die Besteuerung bei Außenbeziehungen (Außensteuergesetz)
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Vierter Teil. Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften (§ 7 - § 14)
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§ 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter
- I. Hinzurechnungsbesteuerung
- II. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen/EU-Recht
- III. Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (Abs. 1)
- IV. Mindestbeteiligung/„Deutschbeherrschung“ (Abs. 2)
- V. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter (Abs. 6 und 6 a)
- VI. Vorrang des Investmentsteuergesetzes
- VII. Sonderregelung bei Beteiligung inländischer Steuerpflichtiger an einer inländischen REIT-Aktiengesellschaft über eine ausländische Gesellschaft (Abs. 8)
- § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften
- § 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften
- § 10 Hinzurechnungsbetrag
- § 11 Veräußerungsgewinne
- § 12 Steueranrechnung
- § 13 (aufgehoben)
- § 14 Nachgeschaltete Zwischengesellschaften
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§ 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter
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Vierter Teil. Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften (§ 7 - § 14)
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Gesetz über die Besteuerung bei Außenbeziehungen (Außensteuergesetz)