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UN-Kinderrechtskonvention
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Artikel 19 [Schutz vor Gewalt]
- I. Allgemeines
- II. Verpflichtung des Staates zum Schutz von Kindern vor Gewalt
- III. Einbettung in das System des internationalen Menschenrechtsschutzes
- IV. Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung
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Artikel 19 [Schutz vor Gewalt]
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes