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UN-Kinderrechtskonvention
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Artikel 23 [Fürsorge für behinderte Kinder]
- I. Allgemeines
- II. Würde und Selbstbestimmungsrecht behinderter Kinder (Art. 23 Abs. 1)
- III. Recht auf besondere Betreuung (Art. 23 Abs. 2, Abs. 3)
- IV. Internationale Zusammenarbeit (Art. 23 Abs. 4)
- V. Einbettung in das System des internationalen Menschenrechtsschutzes
- VI. Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung
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Artikel 23 [Fürsorge für behinderte Kinder]
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes