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UN-Kinderrechtskonvention
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Artikel 38 [Kriegsvölkerrecht; Militärdienst]
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II. Beachtung der Regeln des humanitären Völkerrechts (Art. 38 Abs. 1)
- 1. Regeln des humanitären Völkerrechts
- 2. Anwendbarkeit in bewaffneten Konflikten
- 3. Für die Vertragsparteien verbindliche Regelungen
- 4. Regelungen, die für das Kind Bedeutung haben
- 5. Beachtungspflicht und staatliche Schutzpflicht
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II. Beachtung der Regeln des humanitären Völkerrechts (Art. 38 Abs. 1)
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Artikel 38 [Kriegsvölkerrecht; Militärdienst]
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes