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UN-Kinderrechtskonvention
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Artikel 38 [Kriegsvölkerrecht; Militärdienst]
- I. Allgemeines
- II. Beachtung der Regeln des humanitären Völkerrechts (Art. 38 Abs. 1)
- III. Mindestalter für die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten (Art. 38 Abs. 2)
- IV. Mindestalter und Verfahren für die Rekrutierung zu den Streitkräften (Art. 38 Abs. 3)
- V. Schutz der Kinder in der Zivilbevölkerung (Art. 38 Abs. 4)
- VI. Einbettung in das System des humanitären Völkerrechts
- VII. Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung
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Artikel 38 [Kriegsvölkerrecht; Militärdienst]
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Teil I Schutz und Rechte des Kindes (Artikel 1 - Artikel 41)
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Übereinkommen über die Rechte des Kindes