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Schmidt-Futterer, Mietrecht
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag
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Untertitel 2. Mietverhältnisse über Wohnraum
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Kapitel 2. Die Miete
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Unterkapitel 2. Regelungen über die Miethöhe (§ 557 - § 561)
- Vorbemerkung zu §§ 557–557b BGB
- § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
- § 557a Staffelmiete
- § 557b Indexmiete
- Vorbemerkung zu § 558 BGB
- § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
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Anhang zu § 558a BGB: Begründung des Erhöhungsverlangens durch Gutachten
- A. Hinweise für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 Abs. 2 MHG
- B. Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für Sachverständige auf dem Sachgebiet „Mieten für Grundstücke und Gebäude“ der IHK
- C. Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen auf dem Sachgebiet „Mieten für Grundstücke und Gebäude“
- D. Inhaltliche Anforderungen an das Gutachten auf dem Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ der IHK
- § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
- § 558c Mietspiegel
- § 558d Qualifizierter Mietspiegel
- Anhang zu §§ 558c, 558d BGB: Begründung des Erhöhungsverlangens durch Mietspiegel
- § 558e Mietdatenbank
- § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
- Anhang 1 zu § 559 BGB
- Anhang 2 zu § 559 BGB
- Anhang 3 zu § 559 BGB
- Anhang 4 zu § 559 BGB
- Anhang 5 zu § 559 BGB
- Anhang 6 zu § 559 BGB
- § 559a Anrechnung von Drittmitteln
- § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
- § 560 Veränderungen von Betriebskosten
- § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
- Anhang zu § 561 BGB: Mieterhöhung im öffentlich geförderten Wohnraum
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Unterkapitel 2. Regelungen über die Miethöhe (§ 557 - § 561)
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Kapitel 2. Die Miete
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Untertitel 2. Mietverhältnisse über Wohnraum
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Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)