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§ 3a Sanierungserträge

(1) 1Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des Absatzes 2 (Sanierungsertrag) sind steuerfrei. 2Sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass nach Satz 1 steuerfrei, sind steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem ein Sanierungsertrag


Zitiervorschläge:
Schmidt/Levedag EStG § 3a
Schmidt/Levedag, 44. Aufl. 2025, EStG § 3a

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