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§ 136 Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
(1) Die Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361–1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni
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Zitiervorschläge:
NK-GK/Christoph Röhl GNotKG § 136
NK-GK/Christoph Röhl, 3. Aufl. 2021, GNotKG § 136
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