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Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
b) Erteilung eines Erbscheins oder Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, soweit dieses die Rechtsstellung und die Rechte der Erben oder Vermächtnisnehmer mit unmittelbarerer Berechtigung am Nachlass betrifft (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)
Claudia Greipl in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | GNotKG § 40 Rn. 25-30 | 3. Auflage 2021