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§ 48 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

(1) 1Im Zusammenhang mit der Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit


Zitiervorschläge:
NK-GK/Christian Fackelmann GNotKG § 48
NK-GK/Christian Fackelmann, 3. Aufl. 2021, GNotKG § 48

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