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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 12 c)
§ 12 a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
I. Anwendungsbereich
II. Verletzung rechtlichen Gehörs
1. Anspruchsgrundlage Art. 103 Abs. 1 GG
2. Einzelfälle und Umfang der Gehörsgewährung
3. Verursachung durch das Gericht
4. Entscheidungserheblichkeit
III. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen
IV. Anwaltsgebühren und Gegenstandswert
Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
II. Verletzung rechtlichen Gehörs
Thomas Stollenwerk in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | RVG § 12a Rn. 5-10 | 3. Auflage 2021
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