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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
§ 15 a Anrechnung einer Gebühr
II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
1. Selbstständigkeit der Gebühren
2. Wahlrecht des Anwalts
3. Auslagen
4. Durchführung der Anrechnung
5. Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren, § 15 Abs. 5 S. 2
6. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3
Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
6. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3
Klaus Winkler in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | RVG § 15a Rn. 27, 28 | 3. Auflage 2021
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