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Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
16. Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Aufhebungsanordnung von Vollstreckungsmaßnahmen nach § 93 Abs. 1 FamFG (Abs. 1 S. 2 Nr. 12)
Dirk Hinne in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | RVG § 19 Rn. 38 | 3. Auflage 2021