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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
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§ 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
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II. Gegenstandswertermittlung in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
- 1. Geldforderungen (Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 und 2)
- 2. Wertlose Forderungen
- 3. Pfändung von Arbeitseinkommen bei wiederkehrenden Leistungen (Abs. 1 Nr. 1 Hs. 3)
- 4. Verteilungsverfahren gem. §§ 858 Abs. 5, 872–877, 882 ZPO (Abs. 1 Nr. 1 Hs. 4)
- 5. Herausgabe oder Leistung von Sachen (Abs. 1 Nr. 2)
- 6. Gegenstandswert bei Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (Abs. 1 Nr. 3)
- 7. Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802 c ZPO und Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter über das Vermögen des Schuldners nach § 802 l ZPO (Abs. 1 Nr. 4)
- 8. Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners (Abs. 2)
- 9. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen in der Vollstreckung
- 10. Gegenstandswert bei Aufträgen nach § 802 l ZPO (Drittauskünfte)
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II. Gegenstandswertermittlung in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
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§ 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
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Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat