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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
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§ 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
- I. Allgemeines
- II. Streitwert im gerichtlichen Verfahren für die Gerichtsgebühren
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III. Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach der SVertO für die Anwaltsgebühren (Eröffnungs- und Verteilungsverfahren)
- 1. Geltungsbereich
- 2. Vertretung des Schuldners im Eröffnungs- und Verteilungsverfahren nach der SVertO
- 3. Vertretung des Gläubigers im Eröffnungs- und Verteilungsverfahren nach der SVertO
- 4. Vertretung des Gläubigers oder des Schuldners im Prüfungstermin
- 5. Vertretung des Gläubigers oder des Schuldners im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren
- IV. Anwaltsgebühren
- V. Kostenerstattung
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§ 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
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Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat