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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
I. Anwendungsbereich
II. Begründung des Vergütungsanspruchs
III. Höhe des Vergütungsanspruchs
IV. Staatskasse als Schuldner
V. Abtretung und Pfändung der Vergütung
VI. Abraten von Stellung des Wiederaufnahmeantrags (Abs. 4)
VII. Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde (Abs. 5)
Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
III. Höhe des Vergütungsanspruchs
Hagen Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | RVG § 45 Rn. 13 | 3. Auflage 2021
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