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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
§ 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
II. Umfang von Beiordnung oder Bestellung (Abs. 1)
1. Allgemeines
2. Wirksamwerden der Beiordnung
3. Beendigung der Beiordnung
4. Umfang der Beiordnung
5. Teilbewilligung
6. Abschluss von gerichtlichen Vergleichen
Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
2. Wirksamwerden der Beiordnung
Hagen Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | RVG § 48 Rn. 4 | 3. Auflage 2021
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