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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
§ 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
I. Regelungszweck und Regelungsgehalt
II. Voraussetzungen
1. Anwaltswechsel
2. Schuldhafte Veranlassung des Wechsels
III. Umfang des Gebührenverlusts
IV. Behandlung bei Ungewissheit der nochmaligen Gebührenentstehung
Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
II. Voraussetzungen
Thomas Stollenwerk in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | RVG § 54 Rn. 2-15 | 3. Auflage 2021
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