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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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§ 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- I. Regelungszweck und Regelungsgehalt
- II. Voraussetzungen
- III. Umfang des Gebührenverlusts
- IV. Behandlung bei Ungewissheit der nochmaligen Gebührenentstehung
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§ 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat