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1. Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV)

Vom 2. Januar 2006 (BGBl. I S. 6), geänd. durch G v. 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) § 1 Gebühren und Auslagen (1) Die Gebühren und Auslagen

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