Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Schuck, Bundesjagdgesetz
(3) Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis, die nicht nur auf Einzelabschüsse beschränkt ist
Koch in Schuck | BJagdG § 11 Rn. 23, 24 | 3. Auflage 2019