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Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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Teil 4 Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten (§ 85 - § 86)
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§ 85 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
- I. Ziel und Funktion der Vorschrift
- II. Sonderregelung für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen oder internationale Organisationen (Abs. 1)
- III. Sonderregelung zur Kooperationspflicht für Tätigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Abs. 2)
- IV. Sonderregelung zur Informationspflicht und zum Auskunftsrecht bei Tätigkeiten durch öffentliche Stellen des Bundes (Abs. 3)
- § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
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§ 85 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
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Teil 4 Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten (§ 85 - § 86)
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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