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aktuelle Vorschrift0
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Spickhoff, Medizinrecht
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10. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz ...
- Erster Abschnitt. Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, ...
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Zweiter Abschnitt. Anforderungen an die Arzneimittel (§ 5 - ...
- § 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
- § 6 Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit
- § 6a Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, Hi...
- § 7 Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte A...
- § 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
- § 9 Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen
- § 10 Kennzeichnung
- § 11 Packungsbeilage
- § 11a Fachinformation
- § 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage ...
- Dritter Abschnitt. Herstellung von Arzneimitteln (§ 13 - § 2...
- Vierter Abschnitt. Zulassung der Arzneimittel (§ 21 - § 37)
- Fünfter Abschnitt. Registrierung von Arzneimitteln (§ 38 - §...
- Sechster Abschnitt. Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung ...
- Siebter Abschnitt. Abgabe von Arzneimitteln (§ 43 - § 53)
- Achter Abschnitt. Sicherung und Kontrolle der Qualität (§ 54 ...
- Neunter Abschnitt. Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei ...
- Zehnter Abschnitt. Pharmakovigilanz (§ 62 - § 63j)
- Elfter Abschnitt. Überwachung (§ 64 - § 69b)
- Zwölfter Abschnitt. Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, ...
- Dreizehnter Abschnitt. Einfuhr und Ausfuhr (§ 72 - § 74)
- Vierzehnter Abschnitt. Informationsbeauftragter, Pharmaberater ...
- Fünfzehnter Abschnitt. Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden ...
- Sechzehnter Abschnitt. Haftung für Arzneimittelschäden (§ 84 ...
- Siebzehnter Abschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 95 - ...
- Achtzehnter Abschnitt. Überleitungs- und Übergangsvorschrift...
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10. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz ...