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Spickhoff, Medizinrecht
Zehnter Unterabschnitt. Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 138)
Spickhoff | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) Siebzehnter Abschnitt. Zehnter Unterabschnitt. | 3. Auflage 2018