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Spickhoff, Medizinrecht
Neunter Abschnitt. Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden (§ 56 - § 61)
Spickhoff | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) Neunter Abschnitt. | 3. Auflage 2018