Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Spickhoff, Medizinrecht
8. Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten zum Ausschluss einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patienten (lit. i).
Schelling in Spickhoff | Heilpraktikergesetz-DVO § 2 Rn. 8-15 | 3. Auflage 2018