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Spickhoff, Medizinrecht
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350. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – (A. - § 33)
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B. Regeln zur Berufsausübung
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IV. Berufliches Verhalten
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4. Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten (§ 30 - § 33)
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§ 32 Unerlaubte Zuwendungen
- 1. Normzweck.
- 2. Verbot der Entgegennahme einseitiger Zuwendungen.
- 3. Individuelle Zuwendungen für Fortbildungsmaßnahmen (Abs. 2).
- 4. Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen (Abs. 3).
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§ 32 Unerlaubte Zuwendungen
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4. Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten (§ 30 - § 33)
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IV. Berufliches Verhalten
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B. Regeln zur Berufsausübung
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350. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997 – (A. - § 33)