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Spickhoff, Medizinrecht
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10. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)
- Erster Abschnitt. Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich (§ 1 - § 4b)
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Zweiter Abschnitt. Anforderungen an die Arzneimittel (§ 5 - § 12)
- § 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
- § 6 Verbote zum Schutz der Gesundheit, Verordnungsermächtigungen
- § 6a (aufgehoben)
- § 7 Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
- § 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
- § 9 Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen
- § 10 Kennzeichnung
- § 10a Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen
- § 11 Packungsbeilage
- § 11a Fachinformation
- § 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen
- Dritter Abschnitt. Herstellung von Arzneimitteln (§ 13 - § 20d)
- Vierter Abschnitt. Zulassung der Arzneimittel (§ 21 - § 37)
- Fünfter Abschnitt. Registrierung von Arzneimitteln (§ 38 - § 39d)
- Sechster Abschnitt. Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung (§ 40 - § 42c)
- Siebter Abschnitt. Abgabe von Arzneimitteln (§ 43 - § 53)
- Achter Abschnitt. Sicherung und Kontrolle der Qualität (§ 54 - § 55a)
- Neunter Abschnitt. Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden (§§ 56–61)
- Zehnter Abschnitt. Pharmakovigilanz (§ 62 - § 63k)
- Elfter Abschnitt. Überwachung (§ 64 - § 69b)
- Zwölfter Abschnitt. Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz (§ 70 - § 71)
- Dreizehnter Abschnitt. Einfuhr und Ausfuhr (§ 72 - § 74)
- Vierzehnter Abschnitt. Informationsbeauftragter, Pharmaberater (§ 74a - § 76)
- Fünfzehnter Abschnitt. Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen (§ 77 - § 83b)
- Sechzehnter Abschnitt. Haftung für Arzneimittelschäden (§ 84 - § 94a)
- Siebzehnter Abschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 95 - § 98a)
- Achtzehnter Abschnitt. Überleitungs- und Übergangsvorschriften
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10. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)