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Spickhoff, Medizinrecht
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10. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)
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Zweiter Abschnitt. Anforderungen an die Arzneimittel (§ 5 - § 12)
- § 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel
- § 6 Verbote zum Schutz der Gesundheit, Verordnungsermächtigungen
- § 6a (aufgehoben)
- § 7 Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
- § 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
- § 9 Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen
- § 10 Kennzeichnung
- § 10a Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen
- § 11 Packungsbeilage
- § 11a Fachinformation
- § 12 Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen
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Zweiter Abschnitt. Anforderungen an die Arzneimittel (§ 5 - § 12)
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10. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)