Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Spickhoff, Medizinrecht
d) Abgabe von aus Fertigarzneimitteln aufgrund ärztlicher Verordnung entnommenen Teilmengen, soweit deren Darreichungsform, Zusammensetzung und Stärke unverändert bleibt (Nr. 7)
Starzer in Spickhoff | AMPreisV § 1 Rn. 11 | 4. Auflage 2022