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Spickhoff, Medizinrecht
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350. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
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B. Regeln zur Berufsausübung
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II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten (§ 7 - § 12)
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§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
- 1. Normzweck
- 2. Wahrung der Menschenwürde und Achtung des Selbstbestimmungsrechts (Abs. 1 S. 1)
- 3. Ablehnung empfohlener Untersuchungen und Therapien (Abs. 1 S. 2)
- 4. Freie Arztwahl (Abs. 2 S. 1)
- 5. Kein Kontrahierungszwang (Abs. 2 S. 2)
- 6. Einschaltung weiterer Ärzte (Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 2)
- 7. Gebot der Zusammenarbeit (Abs. 3 S. 1)
- 8. Beschränkung der Fernbehandlung- und -beratung (Abs. 4)
- 9. Anwesenheit Dritter bei der Untersuchung und Behandlung (Abs. 5)
- 10. Zuhören können/Sachlichkeitsgebot (Abs. 6)
- 11. Rechtzeitige Information in Überweisungsfällen (Abs. 7)
- 12. Missbräuchliche Verwendung der Verschreibung (Abs. 8)
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§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
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II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten (§ 7 - § 12)
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B. Regeln zur Berufsausübung
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350. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte