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Thüsing, Beschäftigtendatenschutz und Compliance
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§ 8. Der elektronische Datenabgleich
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C. Angemessenheit
- I. Üblichkeit
- II. Das Interesse der verantwortlichen Stelle
- III. Das Interesse der betroffenen Arbeitnehmer
- IV. Angemessenheit im engeren Sinne
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C. Angemessenheit
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§ 8. Der elektronische Datenabgleich