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Veith/Gräfe, Versicherungsprozess
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§ 2. Wohngebäudeversicherung
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C. Begründetheit der Klage gegen den VR
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VI. Sicherung des Realkredits
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2. Regelungen des VVG
- a) Geltungsbereich der VVG-Schutzvorschriften
- b) Zahlung der Entschädigung.
- c) Weitergehender Schutz angemeldeter Grundpfandrechtsgläubiger bei einer Gebäudefeuerversicherung.
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2. Regelungen des VVG
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VI. Sicherung des Realkredits
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C. Begründetheit der Klage gegen den VR
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§ 2. Wohngebäudeversicherung