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Veith/Gräfe, Versicherungsprozess
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§ 21. Prozessfinanzierung für den Versicherungsprozess
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D. Die Finanzierung und Begleitung des Verfahrens
- I. Information und Abstimmung
- II. Rechnungsstellung des Anwalts
- III. Teilnahme des Finanzierers an Verhandlungen
- IV. Sicherheitsleistung zwecks vorläufiger Vollstreckung
- V. Weitere Finanzierung nach abgeschlossener Instanz
- VI. Vollstreckung
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D. Die Finanzierung und Begleitung des Verfahrens
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§ 21. Prozessfinanzierung für den Versicherungsprozess