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Veith/Gräfe, Versicherungsprozess
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§ 5. Kfz-Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung
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Teil 2. Die Kfz-Haftpflichtversicherung
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E. Manipulierte Unfälle
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II. Der manipulierte Verkehrsunfall
- 1. Die Darlegungs- und Beweislastverteilung bei vorgetäuschten Verkehrsunfällen
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2. Unfallmanipulation nach dem Berliner Modell
- a) Der Fahrer des gestohlenen Schädiger-Fahrzeugs handelt vorsätzlich, der Geschädigte ist gutgläubig
- b) Der Vorsatz des das Schädiger-Fahrzeug lenkenden Fahrers kann vom VR nicht bewiesen werden, der Geschädigte behauptet, zum Zeitpunkt des Unfallereignisses gutgläubig gewesen zu sein.
- c) Der Fahrzeugführer des gestohlenen Pkws und der mit dem Eigentümer nicht identische Halter des geschädigten Fahrzeugs haben den Unfall verabredet, die jeweiligen Eigentümer der beteiligten Fahrzeuge waren gutgläubig.
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II. Der manipulierte Verkehrsunfall
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E. Manipulierte Unfälle
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Teil 2. Die Kfz-Haftpflichtversicherung
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§ 5. Kfz-Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung