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Voit/Grube, Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV, 2. Auflage
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C. Anhang
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VI.
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VI.3. FAQ zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel-LMIV des Bundesministeriums für Gesundheit (Österreich, Stand: 06/2015)
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Zum unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel in Selbstbedienung
- 3 Bezeichnung des Lebensmittels
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4 Zutatenverzeichnis
- 4.1 „Die Zutaten werden mit ihrer speziellen Bezeichnung, gegebenenfalls nach Maßgabe der Bestimmungen in Artikel 17 und Anhang VI, bezeichnet.“ (Art. 18 Abs. 2)
- 4.2 Ist die Bezeichnung Brösel anstelle von Paniermehl weiterhin zulässig? (Anhang VII)
- 4.3 Gelten die Bestimmungen bezüglich Angaben bei Faschiertem (Anhang VI Teil B Z 1 und 2) auch für nicht zugelassene Betriebe (im Einzelhandel hergestellt und verpackt)?
- 5 Allergene
- 6 Nettofüllmenge
- 7 Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen
- 8 Spezielle zusätzliche Angaben
- 9 Nährwertdeklaration
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VI.3. FAQ zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel-LMIV des Bundesministeriums für Gesundheit (Österreich, Stand: 06/2015)
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VI.
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C. Anhang