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Voit/Grube, Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV, 2. Auflage
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C. Anhang
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VI.
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VI.3. FAQ zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel-LMIV des Bundesministeriums für Gesundheit (Österreich, Stand: 06/2015)
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Zum unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel in Selbstbedienung
- 3 Bezeichnung des Lebensmittels
- 4 Zutatenverzeichnis
- 5 Allergene
- 6 Nettofüllmenge
- 7 Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen
- 8 Spezielle zusätzliche Angaben
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9 Nährwertdeklaration
- 9.1 Worauf müssen sich die Nährwertangaben bei einem Erzeugnis in Aufgussflüssigkeit, Saft oder Öl beziehen? (Art. 31 Abs. 1 und 3)
- 9.2 Was ist der Unterschied zwischen Portion und Verzehreinheit? (Art. 33)
- 9.3 Lebensmittel, die von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen sind (Anhang V)
- 9.4 Kann die Abkürzung „RM“ für Referenzmenge im Titel der Nährwerttabelle bzw. als erklärende Fußnote verwendet werden? Welche sonstige Bezeichnung kann verwendet werden? (Anhang XIII)
- 9.5 Welche Bezeichnung („Brennwert“, „Energiewert“ oder „Energie“ ist in der Nährwerttabelle zu verwenden? (Anhang XV)
- 9.6 Ist die Form der Nährwerttabelle laut Anhang XV verbindlich („Zentralstellung“ der Angaben „Energie“ und der Einheiten „KJ/Kcal“)?
- 9.7 Ab wann kann die neue Form der Nährwertkennzeichnung verwendet werden (Art. 54 und 55)
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VI.3. FAQ zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel-LMIV des Bundesministeriums für Gesundheit (Österreich, Stand: 06/2015)
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VI.
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C. Anhang