Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
© 2012 Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG. Jede urheberrechtliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt, insbesondere mit, für oder in KI-Systemen oder KI-Modellen. Die Nutzung zum Text-und-Data-Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG wird vorbehalten.

Literaturverzeichnis

Adler, Für die Zurückweisung eines anwaltlichen Zeugenbeistands wegen angeblicher Interessenkollision gibt es keine Rechtsgrundlage, StraFo 2002, 146 Adler, Rechtsfragen bei Vernehmungen in Strafsachen, in: Hermanutz/Litzcke, Vernehmung in Theorie und Praxis, Wahrheit – Irrtum – Lüge, Stuttgart, 2. Aufl. (2009), S. 33 Ahlbrecht/Böhm/Esser/Hugger/Kirsch/Rosenthal, Internationales Strafrecht in der Praxis, Heidelberg, 2008 Ahlbrecht/Börgers, Rechtsschutz gegen die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechtes (§ 55 StPO) für den gemäß § 59 IRG vernommenen Entlastungszeugen, ZIS 2008, 218 Annuß/Pelz, Amnestieprogramme – Fluch oder Segen?, BB Special 4 (zu BB 2010, Heft 50), S. 14 Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage. System der Glaubhaftigkeitsmerkmale, München, 5. Aufl. (2011) Barton (Hrsg.), Redlich aber falsch. Die Fragwürdigkeit des Zeugenbeweises, Baden-Baden, 1995 Barton (Hrsg.), Verfahrensgerechtigkeit und Zeugenbeweis. Fairness für Opfer und Beschuldigte, Baden-Baden, 2002 Barton/Flotho, Opferanwälte im Strafverfahren, Baden-Baden, 2010 Barton, Nebenklagevertretung im Strafverfahren. Empirische Fakten und praktische Konsequenzen, StraFo 2011, 161 Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, München, 3. Aufl. (2007) Bittmann, Perspektiven zum Opferschutz – Reform der Reform, ZRP 2009, 212 Bittmann,

© 2012 Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG. Urheberrechtlich geschützter Inhalt. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist ausschließlicher Inhaber aller Nutzungsrechte. Ohne gesonderte Erlaubnis ist jede urheberrechtliche Nutzung untersagt, insbesondere die Nutzung des Inhalts im Zusammenhang mit, für oder in KI-Systemen, KI-Modellen oder Generativen Sprachmodellen. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG behält sich alle Rechte vor, insbesondere die Nutzung zum Text-und-Data-Mining (TDM) nach § 44b Abs. 3 UrhG (Art. 4 DSM-RL).

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen