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Zentek/Gerstein, DesignG
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Teil B Kommentierung (§ 1 - § 74)
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§ 3 Ausschluss vom Designschutz
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A. Ausschließliche technische Bedingtheit, Abs. 1 Nr. 1
- I. Entstehung
- II. Zäsur durch europäische Vorgaben
- III. Verabschiedung des „ästhetischen Überschusses“
- IV. Andere als technische Erwägungen
- V. Würdigung aller objektiven Umstände
- VI. Prüfungsschritte des EuGH
- VII. Sicht auf die maßgeblichen Umstände, Sachverständige
- VIII. Fragliche Behinderung technologischer Innovationen durch die Formenvielfalttheorie
- B. Ausschluss von „must-fit“-Merkmalen, Abs. 1 Nr. 2
- C. Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten, Abs. 1 Nr. 3
- D. Hoheitszeichen, Abs. 1 Nr. 4
- E. Kein Ausschluss für modulare Systeme („Lego-Klausel“), Abs. 2
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A. Ausschließliche technische Bedingtheit, Abs. 1 Nr. 1
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§ 3 Ausschluss vom Designschutz
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Teil B Kommentierung (§ 1 - § 74)