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Zentek/Gerstein, DesignG
Teil B Kommentierung (§ 1 - § 74)
§ 42 Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
B. Normkommentierung
I. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
1. Aktivlegitimation
2. Passivlegitimation
a) Täter und Mittäter
b) Teilnehmer
c) Störer
3. Kausalität zwischen Handlung und Verletzung
4. Benutzung des eingetragenen Designs
5. Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr
6. Beseitigung der Beeinträchtigung
7. Reichweite des Unterlassungsanspruchs
Zentek/Gerstein, DesignG
2. Passivlegitimation
Stöve in Zentek/Gerstein, DesignG | DesignG § 42 Rn. 7 | 1. Auflage 2022
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