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Zentek/Gerstein, DesignG
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Teil C Einzelbeiträge
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I. Systematisches
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Kapitel 2 Die Vorlagenfreibeuterei und der Schutz von Designs als Geschäftsgeheimnisse
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A. Strafbare Vorlagenfreibeuterei nach § 23 Abs. 3 GeschGehG
- I. Vorlagen und Vorschriften technischer Art
- II. Kriterien eines Geschäftsgeheimnisses
- III. Im geschäftlichen Verkehr anvertraut
- IV. Nutzen und Offenlegen entgegen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 GeschGehG)
- V. Zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz
- VI. Rechtswidrigkeit und Schuld
- VII. Zivilrechtliche Folgen
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A. Strafbare Vorlagenfreibeuterei nach § 23 Abs. 3 GeschGehG
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Kapitel 2 Die Vorlagenfreibeuterei und der Schutz von Designs als Geschäftsgeheimnisse
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I. Systematisches
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Teil C Einzelbeiträge