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359. Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse

August 1999 EL 103 In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. 1. 1999 (BAnz. Nr. 66 a) I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale A. Begriffsbestimmungen Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze enthalten konsistenzgebende und weitere Zutaten. Die typische Konsistenz dieser Erzeugnisse wird erreicht durch die Verwendung der jeweils erforderlichen Mengen von Lebensmitteln mit stabilisierender, verdickender, gelierender und/oder emulgierender Wirkung wie Stärken, Gelatine, Eiweiß- und Getreideerzeugnisse, Speiseöle, Speisefette zur Fussnote 1, Verdickungs- und Geliermittel, Emulgatoren und/oder Stabilisatoren zur Fussnote 2. Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse sind entweder verzehrfertig


Zitiervorschlag:
Zipfel/Rathke LebensmittelR/Meisterernst/Sosnitza, 178. EL November 2020, Leitsätze für Puddinge 359.

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