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311. Leitsätze für Teigwaren

August 1999 EL 103 Vom 2. 12. 1998 (BAnz. Nr. 66 a vom 9. 4. 1999 S. 10) A. Begriffsbestimmungen und Herstellung 1.Teigwaren im Sinne dieser Leitsätze sind beliebig geformte Erzeugnisse, die aus Getreidemahlerzeugnissen mit oder ohne Verwendung von Hühnereiern und/oder anderen Zutaten durch Einteigen, Formen und Trocknen ohne Anwendung eines Gärungs- und Backverfahrens hergestellt werden. Sie werden zuweilen vor dem Trocknen mit heißem Wasser

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