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PdK LBauO RhPf / - LBauO – Inhaltsübersicht
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Band F 3 RhPf
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PdK LBauO RhPf / - LBauO
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Kommentar: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
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ZWEITER TEIL DAS GRUNDSTÜCK UND SEINE BEBAUUNG
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§ 8 Abstandsflächen
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Erläuterungen
- 1. Zweck und Inhalt der Vorschrift
- 2. Begriff der Abstandsfläche (Abs. 1 Satz 1)
- 3. Verhältnis zum Planungsrecht (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)
- 4. Lage der Abstandsflächen (Absatz 2)
- 5. Verbot des Überdeckens von Abstandsflächen (Abs. 3)
- 6. Bemessung der Abstandsflächen (Abs. 4)
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7. Abstandsflächen für vor- oder zurücktretende Wandteile; Bauteile, die bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben (Abs. 5)
- 7.1 Gesonderte Ermittlung für vor- oder zurücktretende Wandteile (Abs. 5 Satz 1)
- 7.2 Bei vor die Wand vortretenden Gebäudeteilen (Abs. 5 Satz 2)
- 7.3 Untergeordnete Vorbauten
- 7.4 Wandbekleidungen, die der Nutzung von Solarenergie und der Energieeinsparung eines Gebäudes dienen (Absatz 5 Satz 3 und 4)
- 8. Die Tiefe der Abstandsfläche (Absatz 6)
- 9. Die Tiefe der Abstandsfläche vor Wänden aus brennbaren Baustoffen (Abs. 7)
- 10. Abstandsflächen für bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen (Absatz 8)
- 11. Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen ohne Abstandsflächen (Absatz 9)
- 12. Geringere Tiefen der Abstandsflächen im Allgemeinen (Absatz 10)
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Erläuterungen
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§ 8 Abstandsflächen
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ZWEITER TEIL DAS GRUNDSTÜCK UND SEINE BEBAUUNG
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Kommentar: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
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PdK LBauO RhPf / - LBauO
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Band F 3 RhPf