LG Bonn: Kein Schadenersatz für EnBW wegen vorübergehender AKW-Stilllegung nach Fukushima-Katastrophe
Das Landgericht Bonn hat die Klage von EnBW gegen das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland auf 261 Millionen Euro Schadenersatz für die vorübergehende Stilllegung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I im Zuge des AKW-Moratoriums nach der Fukushima-Katastrophe