-
Zitiert in:
- ArbRAktuell
- 2011
- Heft 8 (Seite 183-205)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Arnold: Anwendbares Recht bei Tätigkeit eines Arbeitnehmers in mehreren Mitgliedstaaten
- Winzer: Im Entleiherbetrieb geltende Ausschlussfristen erfassen keine „Equal Pay“-Ansprüche
- Haußmann: Gleichstellungsabrede in sogenannten Altverträgen verliert ihre Zeitdynamik durch Übergang des Betriebes auf nicht-tarifgebundenen Arbeitgeber
- Göpfert: Wirksamwerden einer Kündigung gegenüber Geschäftsunfähigem
- Gragert: Einsichtnahmerecht des Arbeitnehmers in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Krieger: Nachträgliche Einschränkung eines tariflichen Sonderkündigungsschutzes kann zulässig sein
- Schütte: Auslegung eines Tarifvertrages – ergänzende Vertragsauslegung
- Diller: Anpassung einer Betriebsrente anhand der Erhöhung der Beamtenbesoldung
- Brodtrück: Versetzung – Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen – rückwirkende Genehmigung einer Regelungsabrede
- Straube: Feststellung der Tendenzeigenschaft eines Unternehmens
- Salamon: Mutwilligkeit der Erhebung mehrerer Klagen anstelle einer Klagerweiterung
- Stück: Einseitige unbezahlte Freistellung wegen Weigerung Richtlinien zu unterzeichnen
- Paul: Unberechtigtes Übernahmeverlangen eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung trotz Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
- Stück: Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeitsunternehmen
- Heft 8 (Seite 183-205)
- 2011