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Zitiert in:
- ArbRAktuell
- 2011
- Heft 22 (Seite 551-573)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Göpfert: Anspruch auf Informationen über Mitbewerber/innen
- Krieger: Verstoß gegen Förderpflichten als Indiz für verbotene Benachteiligung wegen Behinderung
- Bauer: Betriebsübergang bei Übergang nur eines Betriebsteils
- Schuster: Bonuskürzung bei einer Investmentbank
- Fuhlrott: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Erhebung von gesonderten Klagen
- Arnold: Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach Beendigung der Bestellung zum Geschäftsführer
- Günther: Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- Günther: Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
- Buschbaum: Haftung des Arbeitgebers – Einsatz des privaten Kfz des Arbeitnehmers während der Rufbereitschaft
- Lingemann: Beteiligung des Betriebsrates nach § 99 BetrVG auch bei Ein- und Umgruppierung nicht aus dem Tarifvertrag anspruchsberechtigter Arbeitnehmer
- Siebert: Anhörung des Betriebsrats eines nach § 613a BGB übergegangenen Betriebes bei Kündigung der widersprechenden Arbeitnehmer nicht erforderlich
- Hermann: Kein Übergang von Karenzentschädigungsansprüchen gem. § 613a BGB, wenn Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang beendet wurde
- Schindele: Anwendbarkeit des § 167 ZPO auf Ausschlussfristen
- Schindele: Arbeitnehmerüberlassung – Verweisung auf Tarifvertrag der CGZP
- Heft 22 (Seite 551-573)
- 2011